Veranstaltung am 28.06.2018Kammern im Spiegel der Wissenschaft und der Gerichte
Erstmals trafen sich auf Einladung des Kompetenzzentrums Soziale Marktwirtschaft der Handwerkskammer Düsseldorf Vertreter der verschiedensten Kammer aus ganz Nordrhein-Westfalen. Neben Vertretern der Handwerks- sowie der Industrie- und Handwerkskammern waren auch die Kammern der Freien Berufe wie Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare, Bau-Ingenieure, Architekten, Zahnärzte und Tierärzte dabei.
Kammerpräsident Andreas Ehlert hob zu Beginn hervor, dass die Kammern ein wertvoller Ausdruck des Subsidiaritätsprinzips seien und wichtige Funktionen in der Sozialen Marktwirtschaft übernähmen. Die Kammern müssten den Anspruch haben, ihre Leistungsfähigkeit auszubauen und den Anforderungen von Effizienz und Transparenz gerecht werden. Sie müssten sich dazu von Rechtsprechung und Wissenschaft den Spiegel vorhalten lassen.
Nach der Begrüßung durch Kammerpräsident Ehlert gab der Direktor des Instituts für Kammerrecht und Ordinarius an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Professor Dr. Winfried Kluth, einen Überblick über aktuelle Probleme des Kammerrechts. Dabei sprach er neben der verfassungsrechtlichen Verankerung der Pflichtmitgliedschaft unter anderem die Sozialversicherungspflicht für ehrenamtlich Tätige, die Reichweite der politischen Interessenvertretung sowie die Möglichkeiten und Anforderungen für staatliche Aufgabenübertragungen an Kammern an. Auch die zunehmende Einwirkung des Europarechts auf das Kammerwesen und auf das damit verbundene Berufsrecht kam in seinem Vortrag und in der anschließenden Diskussion zur Sprache. Der Präsident des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, Dr. Andreas Heusch, ging auf die gerichtliche Überprüfung der Rücklagenbildung ein und erläuterte die Anforderungen an einen rechtssicheren Umgang mit Investitionsplanungen, Beitragsbeschlüssen und Haushaltsaufstellung.