Pressemitteilung Nr. 33 vom 28. Mai 2021Neustart Kultur: Förderung für Musikinstrumentenhandwerk
Die Kultur hat unter den Beschränkungen der Corona-Pandemie besonders gelitten. Seit über einem Jahr sind von ausgefallenen Konzerten, geschlossenen Kultureinrichtungen und Musikschulen nicht nur die Künstler selbst betroffen, sondern auch nachgelagerte Branchen wie das Musikinstrumentenhandwerk. Zwar haben während der Lock-Downs viele im Privaten das Musizieren für sich (wieder-)entdeckt, doch dies konnte die Einbußen nur teilweise ausgleichen. Eine weitere Lehre aus der Pandemie: Die Verlagerung ins Digitale wird sich in allen Bereichen fortsetzen und auch in der Kultur nicht wieder komplett umkehren. Unternehmen, die sich mit einem modernen digitalen Auftritt darauf einstellen, sind klar im Vorteil.
Förderung ausgeweitet
Um Betrieben schneller aus der Krise und auf dem Weg in die Digitalisierung zu helfen, hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) das Förderprogramm NEUSTART KULTUR aufgelegt. Mit dem Programm wird die Investition in digitale Strukturen, etwa in aktuelle Hard- und Software, den Aufbau eines benutzerfreundlichen Webshops, einer Homepage oder eines Social-Media-Accounts, mit bis zu 15.000 Euro unterstützt.
Die Förderung, die bisher für den Musikfachhandel, den Tonträgerfachhandel und Hersteller, Manufakturen und Vertrieb von Musikinstrumenten galt, ist nun u. a. auf Meisterbetriebe im Bereich des Musikinstrumentenbaus erweitert worden: für Handwerksunternehmen durchaus eine Chance, gegenüber großen Musikalien-Händlern im Netz nicht dauerhaft ins Hintertreffen zu geraten.
Wer ist antragsberechtigt?
Anträge können Meisterbetriebe des Musikinstrumentenbaus mit mind. 50.000 Euro Umsatzerlösen im Geschäftsjahr 2019 stellen, deren Gesamtumsatz sich zu mindestens 95 % aus dem Verkauf und Verleih von Musikinstrumenten und Musikequipment, sowie den damit korrespondierenden Dienstleistungen (u.a. Service, Reparaturen, Wartung, Beratungsleistungen) zusammensetzt.
Die Fördermittel werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss an Berechtigte mit Unternehmenssitz in Deutschland vergeben. Anträge können noch bis zum 30. Juni 2021 gestellt werden. Projekte sollten innerhalb des Bewilligungszeitraums bis zum 31. Dezember 2021 abgeschlossen sein.
Das Förderprogramm mit einem Gesamtvolumen von 4 Millionen Euro wird vom Deutschen Musikrat (DMR) in Kooperation mit der Society of Music Merchants e.V. (SOMM) realisiert. Weitere Informationen und Antragsstellung auf der Website des Programms neustart-musik.musikrat.org
Kontakt
Pressereferentin
Tel. 0211 8795-143
Fax 0211 8795-95143