Fester Bestandteil des StudienprogrammsAusbildung
Duale Berufsausbildung
Die duale Berufsausbildung ist ein Baustein des Trialen Studiums. Diese kann in einem der 130 Ausbildungsberufe im Handwerk absolviert werden und gliedert sich in die Ausbildung im Betrieb und in der Berufsschule.
Ausbildung im Betrieb
- Die Ausbildungsordnung regelt Ausbildungsdauer, Ausbildungsinhalte, Ausbildungsrahmenpläne und Prüfungsanforderungen für die jeweiligen Berufe.
- Ergänzung durch überbetriebliche Lehrgänge (ÜBL). Dort werden aktuelle Techniken und Technologien vermittelt, die zu den praktischen Aufgaben ihrer Berufsausbildung gehören.
Ausbildung in der Berufsschule
- Auf der Grundlage von landeseinheitlichen Lehrpläne, die vom Schulministerium erlassen werden.
- Unterricht in berufsbezogenen Fächern, sowie Deutsch, Wirtschafts- und Sozialkunde oder Sport
- Unterricht wöchentlich an ein oder zwei 8-stündigen Unterrichtstagen oder wochenweise im Block
- Unterrichtsstunden werden auf die Arbeitszeit angerechnet.
Verkürzung der Ausbildung
Das Triale Studium sieht die Verkürzung der Ausbildung auf 2,5 Jahre vor. Bei Bedarf kann darauf verzichtet werden, sodass sich die Arbeitsphase als Gesellin oder Geselle verkürzt.
Berufswahl
Das betriebswirtschaftliche Studium lässt sich mit einem der 130 Ausbildungsberufe kombinieren. Dazu zählen folgende Branchen:
- Bau- und Ausbaugewerbe
- Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
- Elektro- und Metallgewerbe
- Gesundheits-, Körperpflege-, chemisches und Reinigungsgewerbe
- Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
- Holzgewerbe
- Kaufmännische Berufe
- Lebensmittelgewerbe
Ausbildungsbetrieb finden
Wer das Triale Studium absolvieren möchte, benötigt einen Ausbildungsvertrag mit einem Handwerksbetrieb. In der Betriebsliste finden Sie Betriebe, die im Trialen Studium ausbilden möchten. Es lohnt sich aber auch aktiv auf Betriebe zuzugehen und nach einem Studien-/Ausbildungsplatz zu fragen.
Auch unsere Ausbildungsvermittlung unterstützt Interessierte bei der Suche nach einem geeigneten Betrieb.
Ausbildungsvergütung
Auszubildenden steht während ihrer Lehrzeit eine Ausbildungsvergütung zu. Für den Ausbildungsbeginn 2024 gilt folgende Mindestausbildungsvergütung:
1. Lehrjahr: 649,00€
2. Lehrjahr: 766,00€
3. Lehrjahr: 876,00€
4. Lehrjahr: 909,00€
In vielen Branchen gibt es jedoch einen Tarifvertrag, wodurch sich eine höhere Ausbildungsvergütung ergibt. Tarifverträge können im Tarifregister eingesehen werden.
Weitere Informationen
Wahl des Berufskollegs
Welches Berufskolleg bzw. welche Berufsschule die Studierenden während ihrer Ausbildung besuchen, ist ihnen freigestelllt. Vor Aufnahme des trialen Studiums sollten die Teilnehmenden jedoch mit dem Berufskolleg klären, ob es Überschneidungen von Unterrichts- und Vorlesungszeiten sowie der Prüfungsphasen kommt. Die Prüfungen der Hochschule finden in den letzten drei Wochen der Vorlesungszeit statt. Die genauen Vorlesungszeiten finden Sie auf der Homepage der Hochschule Niederrhein. Überschneidungen lassen sich leider nicht immer verhindern.
Kooperationen bestehen derzeit mit dem Berufskolleg für Technik und Medien am Platz der Republik (für angehende Tischlerinnen und Tischler sowie Elektronikerinnen und Elektroniker) sowie mit dem Berufskolleg Rheydt-Mülfort für Technik (für angehende Anlagenmechanikerinnen und Anlagenmechaniker SHK sowie Kfz-Mechatronikerinnen und -Mechatroniker) in Mönchengladbach.
Wer ein Kooperationsberufskolleg in Mönchengladbach besuchen möchte, sollte die überbetriebliche Untersweisung (ÜBL) bei der Kreishandwerkerschaft Mönchengladbach belegen. Vorteil: Die ÜBL-Termine sind mit dem Berufskollegs abgestimmt und die Auszubildenden lernen die Prüferinnen und Prüfer der Gesellenprüfung bereits während der Ausbildung kennen.
Ansprechperson
Beraterin Duales/Triales Studium
Tel. 0211 8795-626
Fax 0211 8795-95626