Tasten eines Taschenrechners
Tanat Loungtip/123RF

Eine ÜbersichtKosten & Finanzierung

Ausbildungsvergütung

Auszubildenden steht während ihrer Lehrzeit eine Ausbildungsvergütung zu. Für den Ausbildungsbeginn 2024 gilt folgende Mindestausbildungsvergütung:

1. Lehrjahr: 649,00€
2. Lehrjahr: 766,00€
3. Lehrjahr: 876,00€
4. Lehrjahr: 909,00€

In vielen Branchen gibt es jedoch einen Tarifvertrag, wodurch sich eine höhere Ausbildungsvergütung ergibt. Tarifverträge können im Tarifregister eingesehen werden.

Weitere Informationen

 Tarifregister

Semesterbeitrag

Die Hoschule Niederrhein ist eine saatliche Hochschule. Studiengebühren fallen nicht an. Die Hochschule erhebt jedoch zur Einschreibung und Rückmeldung zu jedem Semester Beiträge für das Studierendenwerk und die Studierendenschaft. Darin ist auch das Semesterticket für den öffentlichen Nahverkehr in ganz NRW enthalten.

Der Semesterbeitrag für das Wintersemester 2024/25 beträgt 299,35 €.

Weitere Informationen

Semesterbeiträge

Gebühren für die Meisterschule

Die Kosten für die Meisterschule teilen sich in Lehrgangsgebühren, Prüfungsgebühren und Lernmittel auf. Die Kosten sind je nach Beruf unterschiedlich und können  hier bei den Informationen zu den einzelnen Meisterschulen abgerufen werden.

Einen Großteil der Kosten können durch das Aufstiegs-BaföG finanziert werden. Die Lernmittel sind davon jedoch ausgenommen.

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Meisterschulen

Förderung durch das Aufstiegs-BaföG

Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) haben Interessierte, die z. B. an Meistervorbereitungslehrgängen und Meisterprüfungen teilnehmen, einen Anspruch auf Fördermittel in Form von staatlichen Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen (Aufstiegs-BAFöG).

Seit dem 1. August 2020 gelten verbesserte Leistungen:

  • Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden bis zu einer maximalen Höhe von 15.000 Euro gefördert. Von diesem Betrag werden 50 % als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die restlichen 50 % werden als zinsgünstiges Darlehen zur Verfügung gestellt.
  • Bei Bestehen der Meisterprüfung werden Ihnen zusätzlich 50 % des Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
  • Vollständiger Erlass bei Existenzgründung mit vereinfachten Erlassvoraussetzungen und Erlöschen der Darlehensrestschuld bei Sterbefällen.
  • Zu den Materialkosten für Ihr Meisterprüfungsprojekt können Sie eine Förderung bis zur Hälfte der notwendigen Kosten und einer Höhe von bis zu 2.000 Euro erhalten. 50 % der Förderung bekommen Sie als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen.
  • Der monatliche Unterhaltsbeitrag bei Vollzeitmaßnahmen beträgt z. B. für Alleinstehende 892 Euro.
  • Alleinerziehende können einen Zuschuss von 150 Euro für die Kosten zur Kinderbetreuung beantragen. Die Altersgrenze liegt bei 14 Jahren.
  • Der Basisvermögensfreibetrag beträgt 45.000 Euro. Die entsprechenden Erhöhungsbeträge für die Ehepartnerin bzw den Ehepartner und je Kind betragen 2.300 Euro.
  • Es bestehen erweiterte soziale Stundungs- und Sozialerlassmöglichkeiten für Geringverdienende.

Diese finanziellen Hilfen werden unabhängig von der Höhe des Einkommens und/oder des Vermögens der Teilnehmende gewährt. Unerheblich ist ebenfalls, ob es sich um einen Vollzeit- oder Teilzeitlehrgang handelt. Teilnehmende an Vollzeitlehrgängen können darüber hinaus einen Antrag auf einen Beitrag zum Lebensunterhalt stellen. Dieser ist einkommens- und vermögensabhängig und wird individuell berechnet.



Begabtenförderung Berufliche Bildung

Besondere Begabungen in der Berufspraxis verdienen Anerkennung und Förderung. Deshalb unterstützt die Stiftung „Begabtenförderung Berufliche Bildung“ im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gezielt die Weiterbildung junger Fachkräfte. Gefördert werden unter anderem  die Lehrgänge der Meisterschule zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung.  Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten insgesamt maximal 8100 Euro. 10 Prozent der förderfähigen Kosten muss die Stipendiatin bzw. der Stipendiat selbst zahlen. Die Förderdauer beträgt drei Jahre – das Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre.

Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung kommen für eine Förderung in Frage,

  • wenn sie ihre Berufsausbildung mit besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder 87 Punkte) bestanden haben
  • oder besonders erfolgreich an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb teilgenommen haben
  • oder von einem Betrieb oder der Berufsschule begründet vorgeschlagen werden
  • und bei der Aufnahme in das Förderprogramm jünger als 25 Jahre sind.

Ansprechperson

Linda Klaas

Abteilungsleiterin Meister-/Fortbildungsprüfung

Tel. 0211 8795-640

Fax 0211 8795-95640

linda.klaas--at--hwk-duesseldorf.de



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