Eine Beraterin im Gespräch mit Chef oder Mitarbeiter in der Werkstatt.
Steffen Mueller Fotografie

BetriebsführungBetriebsstättenplanung/-sicherung

Das deutsche Baurecht regelt die rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit Bauvorhaben. Es umfasst Vorschriften zur Baugenehmigung, Bauplanung, Bauausführung und mehr. Das Baurecht dient dazu, Bauvorhaben zu kontrollieren, deren Sicherheit zu gewährleisten und Konflikte zwischen Bauherren, Bauunternehmen und Behörden zu regeln. Es basiert auf verschiedenen Gesetzen und Verordnungen, wie dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Bauordnung (Landesbauordnung) des jeweiligen Bundeslandes. Unzureichend genehmigte Standorte sind z.B. bei Nachbarschaftsbeschwerden gefährdet.

Die Nutzungsänderung bezieht sich auf eine Umnutzung eines bestehenden Gebäudes oder Grundstücks. Dabei wird die bisherige Nutzung in eine andere Art von Nutzung umgewandelt, z.B. von einem Zimmerer zu einem Tischlerbetrieb, ggf. auch bei der Erweiterung um neue Anlagen (Karosseriebauer erweitert erstmalig um Lackieranlage). In Deutschland erfordert eine Nutzungsänderung häufig eine Genehmigung der Baubehörden, um sicherzustellen, dass die geplante Nutzung den örtlichen Bauvorschriften und Planungsvorgaben entspricht. Dies dient der Sicherheit, dem Schutz der Umgebung und der Einhaltung der Bauvorschriften.

Unseren Kammermitgliedern und Existenzgründern bieten wir deshalb unsere kostenlose Beratungsleistung an.

  • Zu unserer Beratungsleistung zählen besonders folgende Themen:
  • Standortcheck (Vorabprüfung auf Eignung von Betriebsstätten)
  • Standortplanung (Beratung zur optimalen Realisierbarkeit)
  • Unterstützung im Antragsverfahren (Nutzungsänderung, Werbeanlagen)
  • Prüfung der Grundstückseignung (Neubau, Umbau, Betriebserweiterung)
  • Nachbarschaftsbeschwerden
  • Weitere baurechtliche Themenfelder sind auf Anfrage möglich.

Lassen Sie sich kostenlos von unserem Expertenteam beraten.

 

Kontakt

Katharina Wensing

Technische Betriebsberaterin

Tel. 0208 82055-61

Fax 0208 82055-77

katharina.wensing--at--hwk-duesseldorf.de

Standortsicherung in Planungsverfahren

In Ihrer Kommune werden regelmäßig neue Bauleitpläne aufgestellt oder das bestehende Planungsrecht geändert. Das kann für Ihren Betrieb Folgen haben, sofern er im Planverfahren nicht oder nicht angemessen berücksichtigt wird: Beispielsweise können die gewerblichen Nutzungsmöglichkeiten durch die Umwandlung der Gebietskategorie (z. B. von Gewerbegebiet zu Mischgebiet) an Ihrem Standort eingeschränkt werden oder durch ein Heranrücken von Wohnbebauung sind Einschränkungen bei den betrieblichen Abläufen möglich (Lärmschutzmaßnahmen, Untersagung von bestimmten Tätigkeiten, Verhinderung von Betriebserweiterungen). Im schlimmsten Fall bleibt möglicherweise nur eine Betriebsverlagerung.  

Um mögliche Standortkonflikte frühzeitig zu erkennen und Lösungsvorschläge zu unterbreiten, wird die HWK Düsseldorf zu Planungsverfahren beteiligt. Auch Handwerksbetriebe können und sollten ihre Ansprüche im Rahmen der Planungsverfahren geltend machen. Hierzu können Sie während der Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung eine eigene Stellungnahme verfassen und diese schriftlich, fristgerecht bei der Kommune abgeben. 

Bei Fragen zur Planung sprechen Sie uns gerne an. Die HWK Düsseldorf berät ihre Mitgliedsbetriebe in allen Standortfragen und bei Betroffenheit durch ein Planungsverfahren.