Anerkennung ausländischer BildungsabschlüsseBilaterale Abkommen mit Frankreich und Österreich
Abkommen mit Österreich
Die Abschlüsse in der beruflichen Bildung beider Länder sind grundsätzlich miteinander vergleichbar und werden gegenseitig anerkannt. Bestimmte Aus- und Weiterbildungsabschlüsse sind gleichgestellt.
Gleichstellung österreichischer Meisterprüfungszeugnisse mit Meisterprüfungszeugnissen im Handwerk
Abkommen mit Frankreich
Die Abschlüsse in der Berufsbildung von Deutschland und Frankreich gelten als "generell miteinander vergleichbar". Auch hier gibt es Vereinbarungen über die Gleichstellung von bestimmten Berufsabschlüssen:
Gleichstellung französischer Meisterprüfungszeugnisse mit Meisterprüfungszeugnissen im Handwerk
Die durch Verordnung festgelegten Berufe sind bereits gesetzlich gleichgestellt, so dass es keiner Anerkennung durch die Handwerkskammer bedarf. Auf Antrag kann jedoch eine Bescheinigung über die Gleichstellung erfolgen. Hierzu sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Beglaubigte Fotokopie des Ausweises
- Beglaubigte Kopien der Originalzeugnisse über den/die im Ausland erworbenen Bildungsabschluss bzw. -abschlüsse
- Falls die Originalzeugnisse nicht in deutscher Sprache verfasst wurden: beglaubigte Fotokopien einer Übersetzung der Originalzeugnisse in die deutsche Sprache von Übersetzern, die bei deutschen Gerichten (Behörden) zugelassen sind