Einheitliche Ansprechstelle für ArbeitgeberInklusionsberatung - Menschen mit Behinderungen im Handwerk
Unser Beratungsservice richtet sich an Handwerksbetriebe, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen wollen oder bereits beschäftigen. Wir informieren über Fördermöglichkeiten und Unterstützungsangebote, beraten zur Gestaltung von behinderungsgerechten Arbeitsplätzen und unterstützen bei der Beantragung von Förderungen und Hilfsmitteln.
Gerade bei der Neueinstellung (auch Ausbildung) ist eine Beratung vor Vertragsabschluss sinnvoll, um alle Förderanträge rechtzeitig zu stellen. Auch bei bestehenden Beschäftigungsverhältnissen mit scheinbar kleinen Problemen können Sie von dem Beratungsangebot profitieren, damit Störungen frühzeitig erkannt werden und der Arbeitsplatz langfristig gesichert wird.
Unser Beratungsangebot
Wir beraten Sie kostenfrei zu allen Themen der Inklusion:
- Einstellung von Menschen mit Schwerbehinderung
- Trägerübergreifende, neutrale Beratung zu Fördermöglichkeiten und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Ausbildung von Schwerbehinderten in Regel- oder Fachpraktikerausbildung
- Rückkehr von Mitarbeitenden nach langer Krankheit – Betriebliches Eingliederungsmanagement
- Sicherung bestehender Beschäftigungsverhältnisse
- Ergonomie am Arbeitsplatz, Barrierefreiheit und technische Arbeitshilfen
- Fragen und Antworten zum SGB IX, z. B. Kündigungsschutz
Ihre Vorteile:
- Vor-Ort-Beratung in Ihrem Unternehmen
- Unterstützung im Kontakt zu Behörden
- Klärung der Zuständigkeiten und Vermitteln der Ansprechpersonen
- Unterstützung bei der Antragstellung
- Reduzierung der Ausgleichsabgabe
- Betreuung auch nach erfolgter Einstellung
Nutzen Sie die Förderung!
Die Neueinstellung oder Ausbildung eines schwerbehinderten Menschen kann gefördert werden. Investitionen in die Ausstattung eines Arbeitsplatzes können bezuschusst werden. Je nach Einzelfall können Einstellungsprämien und Lohnkostenzuschüsse gewährt werden. Sollte es die Behinderung erfordern, ist der Einsatz von technischen Arbeitshilfen oder eine behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes notwendig und unterstützungsfähig.
Das LVR-Inklusionsamt hat die Handwerkskammer Düsseldorf beauftragt, die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber nach SGB IX §185a einzurichten. Unsere Fachberaterin für Inklusion Jessica Handke informiert, berät und unterstützt Betriebe bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen.
Inklusion im beruflichen Alltag
Wir begleiten die gehörlose Modistin Charlotte Müller, den Bäckergesellen Oliver Böken, der mit einer Hand seine Aufgaben meistert, sowie den kaufmännischen Angestellten Konstantin Pieper, der trotz Asperger-Syndrom seinen Wunschberuf gefunden hat.
Das Video aus dem Projekt "Wissenstransfer Inklusion" wurde vom Westdeutschen Handwerkskammertag, der Handwerkskammer Düsseldorf und der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg herausgebracht.
VilmA-Preis 2023 – Auszeichnung für Menschen mit Behinderung
Mit dem "VdK Preis für Menschen mit Behinderung in Beschäftigung und Ausbildung" würdigt der Sozialverband VdK NRW in diesem Jahr zum 9. Mal herausragende Beispiele für die Teilhabe am Arbeitsleben. Im Rahmen der Auszeichnung, die den Beinamen "vilmA - vorbildlich, individuell, leistungsstark und motiviert in der Arbeitswelt" trägt, standen Preisgelder im Wert von 12.000 Euro für neun Kandidatinnen und Kandidaten bereit.
Die Verleihung fand am 9. Dezember 2023 in der historischen Stadthalle Wuppertal statt.
Mehr Infos und Portraits zu den Preisträgerinnen und -trägern: VdK-Preis VilmA 2023
Der Sozialverband VdK ist der größte Sozialverband Deutschlands. Er setzt sich für die Rechte von Rentnern, Menschen mit Behinderungen und chronisch Kranke ein. Der VdK-Preis vilmA wird alle 2 Jahre an Preisträger aus NRW verliehen. Geehrt werden Menschen mit Behinderung, die sich durch besondere Leistungen in Ausbildung und Beruf ausgezeichnet haben.