VerkehrLKW-Maut
Die LKW-Maut gilt seit dem 1. Juli 2024 für alle Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 Tonnen auf allen Autobahnen und Bundesstraßen, wenn ihre überwiegende Zweckbestimmung auf den Güterkraftverkehr ausgerichtet ist oder sie konkret für den Gütertransport verwendet werden.
Für Handwerksfahrzeuge im Gewichtsbereich von mehr als 3,5 bis unter 7,5 t tzGm gilt jedoch eine „Handwerkerausnahme“.
Überprüfung der Mautpflicht
Prüfen Sie in vier Schritten, ob Ihre betrieblichen Fahrzeuge mautpflichtig sind.
Die Mautpflicht besteht seit dem 1. Juli 2024 für Kraftfahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von über 3,5 Tonnen. Auch bei Fahrzeugkombinationen (Zugfahrzeug + Anhänger) fallen Sie nur in die Mautpflicht, wenn das Zugfahrzeug eine tzGm von mehr als 3,5 Tonnen aufweist. Nur in diesem Fall wird die tzGm eines Anhängers mitgezählt und ist dann ggf. für die Höhe der Maut relevant. Prüfen Sie dazu die Eintragung im Feld F.1 im Fahrzeugschein.
Hinweis: Emissionsfreie Fahrzeuge wie Elektrofahrzeuge und Wasserstoffverbrenner sowie Fahrzeuge mit einer Wasserstoff-Brennstoffzelle bleiben bis Ende 2025 von der Maut befreit. Fahrzeuge bis zu 4,25 Tonnen tzGm mit diesen Antriebsarten bleiben dauerhaft von der Maut befreit.
Die Mautpflicht besteht gemäß § 1 Absatz 1 Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) für Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen der genannten Gewichtsklasse, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder für den Güterkraftverkehr verwendet werden.
Hinweis: Typische Handwerksfahrzeuge, die Maschinen, Werkzeuge oder eigene Produkte transportieren, fallen demnach bei Nutzung mautpflichtiger Straßen regelmäßig in den Geltungsbereich der Fernstraßenmaut. Dies gilt unabhängig davon, ob der Gütertransport als Werkverkehr oder gewerblicher Güterkraftverkehr gilt oder es sich um eine Leer- oder Privatfahrt handelt.
Seit dem 1. Juli 2018 gilt die Maut auf Bundesautobahnen (einschließlich Tank- und Rastanlagen) und auf allen Bundesstraßen.
Handwerkerausnahme
Nach § 1 Abs. 2 Nr. 10 des Bundesfernstraßenmautgesetzes (BFStrMG) greift unter bestimmten Voraussetzungen für Handwerksfahrzeuge eine Ausnahmeregelung.
Wichtig: Es gibt keine generelle Befreiung von der Maut, sondern nur eine fahrtbezogene. Sobald die Voraussetzungen bei einer Fahrt nicht erfüllt werden, ist diese mautpflichtig.
Damit die Handwerkerausnahme gilt, muss das Fahrzeug von einer oder einem Mitarbeitenden eines Handwerksbetriebs (Liste aller Handwerksberufe, die für die Ausnahme in Frage kommen) gefahren werden und mindestens eine der beiden folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- Es werden Material, Ausrüstung oder Maschinen transportiert, die notwendig sind, um die eigenen Dienst- und Werkleistungen auszuführen (einschließlich Werkzeuge, Arbeitsmittel, Ersatzteile, Baustoffe, Kabel, Geräte oder Zubehör)
und/oder
- Es werden handwerklich gefertigte Güter transportiert, die im eigenen Handwerksbetrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert werden.
Sobald industriell gefertigte Güter transportiert werden, ist die Voraussetzung für die Handwerkerausnahme nicht erfüllt. Bei „gemischten“ Fahrten, die sowohl einen handwerklichen als auch einen nichthandwerklichen Bezug haben, wird auf den Schwerpunkt der Fahrt abgestellt. Rückwege und Leerfahrten sind ebenfalls mautfrei, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang stehen mit vorherigen oder nachfolgenden handwerklichen Tätigkeiten oder der Auslieferung von handwerklich hergestellten Gütern.
FAQ von Toll Collect zur Handwerkerausnahme
Informationsblatt des ZDH zur Maut (pdf)
Bei einer Zufalls- oder Verdachtskontrolle vor Ort durch die zuständigen Behörden ist nachzuweisen, dass die Fahrt die Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme erfüllt. Für den Nachweis eignen sich folgende Dokumente: Handwerkskarte oder Gewerbeanmeldung (Kopie) und Lieferscheine oder Auftragsunterlagen.
Methoden der Mauterfassung
Die Mauterfassung erfolgt durch die Firma Toll Collect. Dabei gibt es mehrere Methoden zur Meldung der mautpflichtigen Strecke.
Die Maut kann am einfachsten über die On-Board Unit entrichtet werden. Jeder Kunde kann sich das Gerät in sein Fahrzeug einbauen lassen. Die OBU schaltet sich dann beim Starten des Fahrzeugs automatisch an und sendet Fahrdaten an Toll Collect, wo die Mautgebühr zentral berechnet wird. Die OBU wird von Toll Collect kostenfrei zur Miete zur Verfügung gestellt. Der Betrieb muss aber die Einbaukosten durch einen von Toll Collect zertifizierten Servicepartner tragen.
Neben der automatischen Einbuchung ist auch eine manuelle Einbuchung über das Internet oder per App möglich. Dabei muss die Mautgebühr grundsätzlich immer vor Antritt der Fahrt bezahlt werden.
Höhe der Mautgebühren
Die aktuellen Mauttarife (nach Gewichts- und Schadstoffklassen) können bei Toll Collect abgerufen werden.