Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einem IT-Seminar im Klassenraum
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Zur fachlichen WeiterqualifizierungMeisterschule

Das Baukastensystem

Die Meisterprüfung, der wichtigste Qualifikationsnachweis im Handwerk, ist ein entscheidender Schritt für eine Karriere als Unternehmerin bzw. Unternehmer oder als Fach- und Führungskraft. In vielen Gewerken stellt der Meistertitel eine Voraussetzung für die Selbstständigkeit dar.

Die Vorbereitung auf die Meisterprüfung gliedert sich in 4 Teile:

  • Teile I und II - Fachpraxis und Fachtheorie 
    Im jeweiligen Handwerk (gewerksspezifisch)
  • Teil III - Gepr. Fachfrau/mann für kfm. Betriebsführung HwO
    Fachübergreifende betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse: Diesen Teil können Sie sich über Ihr Studium anrechnen lassen.
  • Teil IV - Ausbildung der Ausbilder
    Fachübergreifende berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse (Ausbildereignung)

Prinzip Meisterschule

Kosten

Die Lehrgangs-, Prüfungs- und Materialkosten fallen je nach Beruf unterschiedlich aus. Die genauen Kosten in den jeweiligen Gewerken können Sie hier unter dem jeweiligen Beruf einsehen. Beachten Sie dabei, dass Sie sich Teil III anrechnen lassen können und diese Kosten somit entfallen.

Aufstiegs-BaföG

  • Mit dem Aufstiegs-Bafög (ehemals "Meister-BaföG") werden Ihnen 50% der Lehrgangs- und Prüfungskosten als Zuschuss gewährt. Die restlichen 50 % werden als zinsgünstiges Darlehen zur Verfügung gestellt. Bei Bestehen der Meisterprüfung werden Ihnen zusätzlich 50 % des Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
  • Zu den Materialkosten für Ihr Prüfungsstück können Sie eine Förderung bis zur Hälfte der notwendigen Kosten und einer Höhe von bis zu 2.000 Euro erhalten. 50 % der Förderung bekommen Sie als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen.
  • Alleinerziehende können einen Zuschuss von 150 Euro für die Kosten zur Kinderbetreuung beantragen.
  • Diese finanziellen Hilfen werden unabhängig von der Höhe des Einkommens und/oder des Vermögens der Teilnehmenden gewährt. Unerheblich ist ebenfalls, ob es sich um einen Vollzeit- oder Teilzeitlehrgang handelt.
  • Teilnehmende an Vollzeitlehrgängen können  einen Antrag auf einen Beitrag zum Lebensunterhalt stellen. Dieser ist einkommens- und vermögensabhängig und wird individuell berechnet. Der Beitrag wird als Vollzuschuss gewährt.

Die Antragstellung erfolgt über die Handwerkskammer. Wir unterstützen Sie gerne dabei.

Begabtenförderung

Das Programm "Begabtenförderung Berufliche Bildung" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung richtet sich an engagierte junge Fachkräfte, die sich nach ihrer Ausbildung weiter qualifizieren möchten. Gefördert werden Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung, die die Abschlussprüfung mit besser als "gut" bestanden haben und jünger als 25 Jahre alt sind. Die Fördersumme beträgt maximal 8.100 Euro.

Die Bewerbung erfolgt bei der Handwerkskammer. Wir unterstützen Sie gerne dabei.