MeisterprüfungsausschussPrüfer werden / Prüfer sein
Prüfer werden
Sie interessieren sich für eine ehrenamtlichen Tätigkeit in einem Meisterprüfungsausschuss und/oder in einer Prüfungskommission? Sie haben Ihre Meisterprüfung mit guten Ergebnissen bestanden und verfügen über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung als Meisterin oder Meister? Dann sind Sie bei uns richtig! Die Handwerkskammer Düsseldorf bietet die Meisterprüfung in zurzeit 32 Bereichen an.
Übersicht über die Meisterprüfungen mit den Ansprechpersonen
Welche formalen Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
Ein Meisterprüfungsausschuss besteht aus vier Mitgliedern:
- 1 Vorsitzende/r
Der/Die Vorsitzende braucht nicht im Handwerk tätig sein. Er/Sie soll dem Handwerk, für das der Meisterprüfungsausschuss errichtet ist, nicht angehören. - 1 Meisterbeisitzer/in
Die Meisterbeisitzerin bzw. der Meisterbeisitzer muss das Handwerk, für das der Meisterprüfungsausschuss errichtet ist, mindestens seit einem Jahr selbständig betreiben und in diesem Handwerk die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben oder das Recht zum Ausbilden von Lehrlingen besitzen. Er oder sie kann auch seit mindestens einem Jahr in dem Handwerk als Betriebsleiter oder Betriebsleiterin tätig sein und in seiner/ihrer Person die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllen. - 1 Gesellenbeisitzer/in
Der Gesellenbeisitzer oder die Gesellenbeisitzerin muss in dem Handwerk, für das Meisterprüfungsausschuss errichtet ist, die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben oder das Recht zum Ausbilden von Lehrlingen besitzen und in dem betreffenden Handwerk tätig sein. - 1 Sachkundebeisitzer/in
Die Sachkundebeisitzerin oder der Sachkundebeisitzer soll in der wirtschaftlichen Betriebsführung sowie in den kaufmännischen, rechtlichen und berufserzieherischen Kenntnissen besonders sachkundig sein. Sie oder er braucht dem Handwerk nicht anzugehören.
Alle Mitglieder haben bis zu zwei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter. Mitglieder des Meisterprüfungsausschusses müssen mindestens 24 Jahre alt sein. Der Meisterprüfungsausschuss ist insbesondere für die Organisation der Meisterprüfung und die formalen Entscheidungen und Beschlüsse in den Prüfungsverfahren zuständig.
Prüfende Personen des Meisterprüfungsausschusses in den Teilen I und II der Meisterprüfung müssen in dem Handwerk, in dem der Prüfling geprüft wird, die Meisterprüfung abgelegt haben, das Recht zum Ausbilden von Lehrlingen besitzen oder, im Falle eines zulassungspflichtigen Handwerks, in ihm als Betriebsleiter/in tätig und in dem Handwerk tätig sein.
Die Prüfungskommissionen bestehen aus zwei Mitgliedern:
In den Teilen I und II der Meisterprüfung müssen die Mitglieder der Prüfungskommission in dem Handwerk, in dem der Prüfling geprüft wird, die Meisterprüfung abgelegt haben, das Recht zum Ausbilden von Lehrlingen besitzen oder, im Falle eines zulassungspflichtigen Handwerks, in ihm als Betriebsleiter tätig sein.
Die Prüfungskommissionen sind für die Abnahme und Bewertung der Meisterprüfung zuständig. Die Mitglieder der Prüfungskommissionen werden vom Meisterprüfungsausschuss als prüfende Personen für den Einsatz in einer Prüfungskommission zur Abnahme der Meisterprüfung in dem jeweiligen Handwerk berufen.
Rechte & Pflichten der ehrenamtlichen Tätigkeit in einem Meisterprüfungsausschuss
Bei Ihnen liegen die Voraussetzungen vor?
Dann sind Sie herzlich eingeladen, den Fragebogen auszufüllen und uns diesen mit einer Kopie Ihres Meisterprüfungszeugnisses oder Ihres alternativen Bildungsabschlusses zuzusenden:
Handwerkskammer Düsseldorf
z. H. Frau Anja Komanns, Georg-Schulhoff-Platz 1, 40221 Düsseldorf.
Informationen zur Datenerhebung
Wie geht es weiter?
- Nach Erhalt Ihrer Unterlagen überprüfen wir zunächst die o. g. formalen Voraussetzungen.
- Sind die Voraussetzungen erfüllt, lädt die zuständige Geschäftsstelle des Meisterprüfungsausschusses Sie in der Regel als Gast-Prüfer zu einer Prüfung ein.
- Im Rahmen der Gast-Teilnahme lernen Sie die ehrenamtliche Tätigkeit in einem Meisterprüfungsausschuss sowie die Prüfer kennen.
- Stimmen nach der Gast-Teilnahme beide Seiten einer Zusammenarbeit zu, erfolgt Ihre Berufung in den Meisterprüfungsausschuss.
Warum sollten Sie Prüfer werden?
- Sie sichern die Fachkräfte von morgen und übernehmen Verantwortung.
- Sie bilden sich im Rahmen der Prüfertätigkeit regelmäßig fort.
- Sie stellen neue Kontakte her und tauschen sich mit Fachkollegen aus.
- Sie lernen viele interessante Menschen kennen.
- Sie gestalten die Prüfungen praxisnah mit.
Aufwandsentschädigung
Die ehrenamtliche Tätigkeit wird aktuell nach der Entschädigungsanordnung der Handwerkskammer Düsseldorf vergütet.
Prüfer sein
Wir begrüßen Sie herzlich als ehrenamtliche Prüferin bzw. Prüfer in unseren Meisterprüfungsausschüssen und Prüfungskommissionen. Gerne stellen wir Ihnen hier alle relevanten Unterlagen für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit in einem Meisterprüfungsausschuss und in einer Prüfungskommission zur Verfügung.
Ansprechpersonen aus der Meisterprüfungsabteilung
Prüfungsordnungen für die Teile I und II der Meisterprüfung
Meisterprüfungsverfahrensordnung
Broschüre "Infos zur Meisterprüfung"
Gerne unterstützen wir Sie bei der Organisation und Durchführung von Sitzungen, Arbeitskreisen, Aufgabenerstellungsausschüssen und Besprechungen.
Darüber hinaus bieten wir regelmäßig Weiterbildungen für unsere Meisterprüfungsausschüsse und Prüfungskommissionen an. Die Einladungen zu den Schulungen erhalten Sie per E-Mail.
Die nächsten Weiterbildungen:
- Einsteiger-Seminar für neue Prüferinnen und Prüfer (online)
Dienstag, 20.08.2024 um 17 Uhr - Die Meisterprüfung von A bis Z (online)
Mittwoch, 21.08.2024 um 17 Uhr - Der Umgang mit besonderen Prüfungssituationen (online)
Dienstag, 29.10.2024 um 17 Uhr - Die Aufsicht in der Prüfung (online)
Mittwoch, 27.11.2024 um 17 Uhr - Der Vorsitz im Meisterprüfungsausschuss (online)
Dienstag, 21. Januar 2025
Haben Sie weiteren Bedarf? Dann sprechen Sie uns gerne an!