Berufe A-Z - Baugeräteführer (m/w/d)
Es ist der Berufswunsch vieler Kinder: Bagger fahren, wenn sie groß sind. Als Baugeräteführer könnte dieser Traum Wirklichkeit für dich werden - und du kannst noch viel mehr machen, als einen Bagger zu bedienen. Kräne, Radlader, Planierraupen oder Walzen gehören beispielsweise auch zu den Geräten, mit denen du für Bewegung am Bau sorgst.Du hebst Baugruben oder Gräben aus oder sorgst als Kranführer für eine punktgenaue Anlieferung von Material am Arbeitsplatz. Dabei übernimmst du selbstverständlich die Wartung und kleinere Reparaturen an deinen Maschinen. Außerdem musst du mit Vermessungsgeräten umgehen und Materialien wie Metalle und Kunststoffe be- und verarbeiten. Du kennst dich nicht nur in den Cockpits perfekt aus - und übernimmst auch den Transport der Geräte zur Baustelle. Du richtest Baustellen ein, nimmst die Geräte in Betrieb und rüstest sie je nach Bedarf um.
Du bist fit, schwindelfrei und Technik ist dir nicht fremd
Was musst du für den Beruf des Baugeräteführers mitbringen? Ein Baugeräteführer braucht ein gutes räumliches Vorstellungsvermögen und muss körperlich fit sowie schwindelfrei sein. Köpfchen musst du allerdings auch haben: Denn zur Ausbildung gehören sämtliche elektronischen, pneumatischen und hydraulischen Steuerungen - das musst du nicht nur aussprechen können, sondern auch technisch verstanden haben.
Was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
Die Vergütungen in den jeweiligen Ausbildungsberufen findet ihr als Download unter
www.tarifregister.nrw.de
Ausbildungsordnung
Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf gibt es bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen. Darin sind z.B. Ausbildungsdauer, Inhalte und Prüfungsanforderungen geregelt. Die aktuellen Ausbildungsordnungen gibt es über unsere Ausbildungsberater oder über das Bundesinstitut für Berufsbildung unter
www.bibb.de
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.