Berufe A-Z - Böttcher (m/w/d)
"Lass uns ein Fass aufmachen!" - mit einem Partyfässchen oder einem ausgewachsenen Bier- oder Weinfass kann die Feier steigen. Ganz gleich, welche Behälter für den Transport und die Lagerung von Getränken benötigt werden, als Böttcher bist du für die Anfertigung zuständig. Für Industrie, Handel, Gewerbe und andere Wirtschaftszweige fertigst du Fässer in allen Abmessungen. Die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Brauern und Winzern steht dabei an erster Stelle.Du verarbeitest als Böttcher überwiegend Eichenholz. Je nach Einsatzzweck werden aber auch andere Hölzer verwendet. Wichtig dabei: Das verwendete Material muss sich mit dem späteren Fassinhalt vertragen. Die Behälter bringst du nach Maßangaben genau in Form. Bei überdimensionalen Abmessungen von Lagerfässern und Bottichen geht's auf Montage direkt zum Kunden.
Fassbare Erfolge
Logisch, dass du zur Herstellung der vielen Formen und Größen Maschinen und Spezialwerkzeuge für deine handwerklichen Tätigkeiten nutzt. Auch beim Montieren von Auskleidungen oder bei Reparatur- und Wartungsarbeiten stehen dir spezielle Geräte zur Verfügung. Falls du dich selbstständig machen willst, hast du in diesem Beruf gute Chancen, dein "eigenes" Fass aufzumachen.
Was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
Die Vergütungen in den jeweiligen Ausbildungsberufen findet ihr als Download unter
www.tarifregister.nrw.de
Ausbildungsordnung
Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf gibt es bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen. Darin sind z.B. Ausbildungsdauer, Inhalte und Prüfungsanforderungen geregelt. Die aktuellen Ausbildungsordnungen gibt es über unsere Ausbildungsberater oder über das Bundesinstitut für Berufsbildung unter
www.bibb.de
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.