Berufe A-Z - Bogenmacher (m/w/d)
Immer wieder passiert es, dass Musiker im wahrsten Sinne des Wortes den Bogen überspannen. Das ist zum Glück kein Problem, weil du als Bogenmacher ja für Nachschub sorgst.Spezielle Streichbögen sind vonnöten, damit Violine, Viola, Cello und Kontrabass ihren typischen Klang entfalten können. Viel hängt dabei von deiner Maßarbeit und deinem Gespür ab, denn als Bogenmacher bestimmst du die verschiedenen Längen, Stärken, Gewichte und Schwerpunktlagen jedes einzelnen Bogens ganz individuell. Dazu gehört ein geschulter Blick bei der Auswahl des jeweiligen Holzes und der Bespannung.
Fingerspitzengefühl für kostbare Werkstoffe
Bogenmacher ist ein nicht alltäglicher Handwerksberuf, aber einer, der in seiner Vielseitigkeit den Willen zur Perfektion erfordert. Beim Biegen der Bogenstangen über offener Flamme oder dem Hobeln und Feilen der Feinheiten ist das richtige Feeling gefragt. Auch für das Ausrichten des Bogens und das Bearbeiten von Pferdehaar und Schafleder solltest du Fingerspitzengefühl mitbringen. Die kostbaren Werkstoffe erfordern neben handwerklichem Geschick auch eine genaue Kenntnis ihrer Beschaffenheit sowie ihrer spezifischen Belastbarkeit.
Was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
Die Vergütungen in den jeweiligen Ausbildungsberufen findet ihr als Download unter
www.tarifregister.nrw.de
Ausbildungsordnung
Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf gibt es bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen. Darin sind z.B. Ausbildungsdauer, Inhalte und Prüfungsanforderungen geregelt. Die aktuellen Ausbildungsordnungen gibt es über unsere Ausbildungsberater oder über das Bundesinstitut für Berufsbildung unter
www.bibb.de
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.