Berufe A-Z - Elektroniker (m/w/d)
Als Elektronikerin oder Elektroniker installierst du Produktionsanlagen, gebäudetechnische Einrichtungen oder elektronische Geräte – vom Einfamilienhaus bis hin zum Flughafen.
Installieren:
Elektrische Energieversogung, Beleuchtung, oder Überwachungseinrichtungen – du planst und kümmerst dich um die Stromversorgung von Gebäuden, Versorgungssystemen, Automaten und Industrieanlagen oder Telefonsystemen.
Einrichten:
Egal welche Gerätetypen, Systeme oder Anlagen – du richtest ein, konfigurierst und programmierst Geräte und Anlagen. Du nimmst sie in Betrieb und kontrollierst die einwandfreie Funktionalität.
Warten:
Du bist kompetente Ansprechperson bei Störungen, Defekten oder Netzwerkfehlern und prüfst die Schutzmaßnahmen der Geräte, Anlagen und Systeme.
Dabei hast du die Wahl aus zwei Fachrichtungen:
- Energie- und Gebäudetechnik
- Automatisierungs- und Systemtechnik
Was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
42 Monate
Ausbildungsvergütung
Die Vergütungen in den jeweiligen Ausbildungsberufen findet ihr als Download unter
www.tarifregister.nrw.de
Ausbildungsordnung
Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf gibt es bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen. Darin sind z.B. Ausbildungsdauer, Inhalte und Prüfungsanforderungen geregelt. Die aktuellen Ausbildungsordnungen gibt es über unsere Ausbildungsberater oder über das Bundesinstitut für Berufsbildung unter
www.bibb.de
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.