Berufe A-Z - Estrichleger (m/w/d)
Dein Werk als Estrichleger kann man nicht sehen, aber man spürt und hört es. Denn du sorgst für den baulichen Wärmeschutz des Fußbodens und für den Luft- und Trittschallschutz. Ohne dich wäre das Parkett kalt und die anderen Mieter würden laut erscheinen.Dein Aufgabenbereich liegt zwischen Oberkante Rohdecke bis Oberkante Nutzbelag (wie Teppich oder Parkett). Du bist damit der Spezialist des Fußbodenaufbaus. Du musst dir - je nach gewünschten Eigenschaften des Bodens und Einsatzort - überlegen, welche Mixtur des Estrichs du verwenden willst. Du benutzt Verbund-Estriche, schwimmende Estriche oder trägst Estriche auf Trennschichten auf.
Du kennst dich aus mit allen Arten von Belangen
Estriche für Sonderzwecke gehören ebenso zu deinem Gebiet wie alle Arten von Versiegelungen, Beschichtungen und Imprägnierungen sowie das Verlegen von Belägen aus Textilien, Gummi, Kork und Kunststoffen.
Was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
Die Vergütungen in den jeweiligen Ausbildungsberufen findet ihr als Download unter
www.tarifregister.nrw.de
Ausbildungsordnung
Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf gibt es bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen. Darin sind z.B. Ausbildungsdauer, Inhalte und Prüfungsanforderungen geregelt. Die aktuellen Ausbildungsordnungen gibt es über unsere Ausbildungsberater oder über das Bundesinstitut für Berufsbildung unter
www.bibb.de
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.