Berufe A-Z - Flechtwerkgestalter (m/w/d)
Es gibt Strandkörbe, Einkaufskörbe, Geschenkkörbe und manchmal bekommt man auch beim Flirten einen Korb.Du gestaltest mit Rattan, Weide, Metall, Holz, Kunststoff und vielen anderen natürlichen Werkstoffen. Deine Produktpalette beschränkt sich nicht auf Körbe, wie viele Leute vermuten. Du stellst auch Möbel her, zum Beispiel gemütliche Schaukelstühle, Tische, Garderoben und andere Gebrauchsgegenstände. Sogar im Innenausbau hast du deine Finger im Spiel. Dafür lieferst du Trennwände, Verkleidungen und vieles mehr in allen möglichen Varianten.
Flinke Finger und Fantasie
Mit entsprechender Fingerfertigkeit können deine Ideen die verschiedensten Formen annehmen. Individualisten, die gern mit Produkten aus natürlichen Stoffen umgehen, fahren voll darauf ab. Wenn du Fantasie hast, wirst du von deinen Kunden keinen "Korb kriegen".
Was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
Die Vergütungen in den jeweiligen Ausbildungsberufen findet ihr als Download unter
www.tarifregister.nrw.de
Ausbildungsordnung
Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf gibt es bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen. Darin sind z.B. Ausbildungsdauer, Inhalte und Prüfungsanforderungen geregelt. Die aktuellen Ausbildungsordnungen gibt es über unsere Ausbildungsberater oder über das Bundesinstitut für Berufsbildung unter
www.bibb.de
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.