Berufe A-Z - Friseur (m/w/d)
Wenn es gilt, die Persönlichkeit modisch in Szene zu setzen, dann ist vor allem eine tolle Frisur gefragt. Ob Multicoloureffekt, Modern Shortcut oder Retro-Style - im Salon kreierst du, was gerade en vogue ist und was der Kunde wünscht. Friseure sind die Profis für "Colour, Cut and Style". Im Salon gibt es deshalb immer Abwechslung.Mit viel Gespür und Einfühlungsvermögen berätst du deine Kunden, um die perfekte Frisur für sie zu finden. Über die Umsetzung deiner Ideen musst du dir nach der Ausbildung keine grauen Haare wachsen lassen. Ob schneiden, kolorieren, föhnen, hochstecken, Locken formen oder glätten - mit deinem handwerklichen Geschick verwandelst du Haare in Kunstwerke. Du gestaltest aber nicht nur Frisuren, auch Make-ups, Nail-Designs und Wellness-Angebote gehören zu deinem abwechslungsreichen Arbeitstag. Der beginnt mit dem freundlichen Empfang der Kunden, denn die sollen sich bei dir wohlfühlen. Dazu gehört natürlich auch, dass du die anspruchsvollsten Wünsche auf hohem Niveau und in bester Qualität erfüllst - zum Beispiel, wenn es um effektvolle Farbspiele, extravagante Hochsteckfrisuren für festliche Anlässe oder Haarverlängerungen geht.
Von Salon bis Filmset
Um ein guter Friseur zu werden, musst du vor allem ein sicheres Händchen beim Schneiden und ein Faible für die vielen Trends haben sowie kommunikativ sein.
Deine Einsatzorte können ganz unterschiedlich sein - du kannst überall dort arbeiten, wo es um Schönheit und Pflege geht.
Was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
Die Vergütungen in den jeweiligen Ausbildungsberufen findet ihr als Download unter
www.tarifregister.nrw.de
Ausbildungsordnung
Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf gibt es bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen. Darin sind z.B. Ausbildungsdauer, Inhalte und Prüfungsanforderungen geregelt. Die aktuellen Ausbildungsordnungen gibt es über unsere Ausbildungsberater oder über das Bundesinstitut für Berufsbildung unter
www.bibb.de
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.