Berufe A-Z - Glas- und Porzellanmaler (m/w/d)
Weißes Gold: So wird Porzellan auch genannt. Diese Bezeichnung deutet an, wie edel Feinkeramik ist. Als Glas- und Porzellanmaler verschönerst du Gegenstände, die den Wohnbereich dekorieren oder täglich zum Einsatz kommen. Mit deiner Arbeit sorgst du zum Beispiel dafür, dass die Motive auf dem bemalten Kaffeeservice schon zum Frühstück gute Laune verbreiten.Als Glas- und Porzellanmaler nutzt du deinen Einfallsreichtum, um Vasen, Teller oder andere Gegenstände mit abstrakten und gegenständlichen Motiven zu verzieren. Weitere kreative Tätigkeiten prägen deinen Arbeitsalltag: Du bemalst Glas oder setzt farbige Glasscheiben zu attraktiven Fenstern zusammen.
Verschiedene Arbeitstechniken und einzigartige Erzeugnisse
Dafür musst du verschiedene Arbeitstechniken anwenden: Hinterglasmalerei und Siebdruckverfahren, Aufschmelzen und Einbrennen. Sie kommen jeweils dann zum Einsatz, wenn die Beschaffenheit der Werkstücke dies erforderlich macht. Dich erwartet ein Beruf, der so individuell ist wie die Erzeugnisse, die du in eigenständiger Arbeit herstellst.
Was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
Die Vergütungen in den jeweiligen Ausbildungsberufen findet ihr als Download unter
www.tarifregister.nrw.de
Ausbildungsordnung
Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf gibt es bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen. Darin sind z.B. Ausbildungsdauer, Inhalte und Prüfungsanforderungen geregelt. Die aktuellen Ausbildungsordnungen gibt es über unsere Ausbildungsberater oder über das Bundesinstitut für Berufsbildung unter
www.bibb.de
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.