Berufe A-Z - Glaser (m/w/d)
Mit Durchblick sorgst du als Glaser für den richtigen Ausblick und einen schönen Anblick. In deinem Beruf als Glaser wird all das möglich.Als Stil- und Bauelement moderner Architektur setzt das
Material Glas Akzente, beispielsweise eindrucksvolle Glasfassaden an Büro- und Geschäftsgebäuden. Aber nicht nur dort: Auch bei Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie in der Altbaurenovierung ist dieser Werkstoff ein wesentlicher Bestandteil einer fantasievollen Gestaltung. Glas wird jedoch nicht nur zu dekorativen Zwecken eingesetzt. In deinem Beruf bringst du auch wärme- und schalldämmendes oder einbruchhemmendes Glas für umweltfreundliches, wirtschaftliches und sicheres Bauen in die gewünschte Form.
Wenn du dich auf den Innenbereich spezialisierst, verwirklichst du Glasdesign in Form interessanter Konstruktionen wie Theken, Vitrinen, Spiegel, Treppen, Kunstverglasungen, Bildereinrahmungen, Schaufenster-/Ganzglasanlagen und Ganzglasduschen, um nur einige Beispiele zu nennen.
In einigen Regionen ist zudem die Grenze vom Glaser zum Fensterbauer fließend. In diesem Bereich gehören Rahmenkonstruktionen aus Holz, Aluminium und Kunststoff beziehungsweise aus Kombinationen dieser Werkstoffe zu deinem Alltag.
Am Puls der Zeit
Als Glaser kommt es nicht nur auf deine Fähigkeiten in der Verarbeitung an, sondern auch auf deine Kenntnisse hinsichtlich der Trends der Zeit. Denn Glas nimmt eine immer bedeutendere Rolle am Bau und im Innenausbau ein. Als moderner Werkstoff, der mit neuesten Technologien ausgestattet ist, trägt Glas entscheidend zum Klimaschutz bei. Das sind doch gute Aussichten für deine Zukunft!
Was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
Die Vergütungen in den jeweiligen Ausbildungsberufen findet ihr als Download unter
www.tarifregister.nrw.de
Ausbildungsordnung
Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf gibt es bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen. Darin sind z.B. Ausbildungsdauer, Inhalte und Prüfungsanforderungen geregelt. Die aktuellen Ausbildungsordnungen gibt es über unsere Ausbildungsberater oder über das Bundesinstitut für Berufsbildung unter
www.bibb.de
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.