Berufe A-Z - Handzuginstrumentenmacher (m/w/d)
Akkordeon, Mundharmonika oder Melodica - als Handzuginstrumentenmacher sorgst du dafür, dass sie die Menschen mit ihrem Klang begeistern oder zum Träumen anregen.Aber nicht nur dem Publikum bereiten die Instrumente Spaß, auch für dich bedeuten diese Musikboxen viel Vergnügen. Auf dem Weg zum Wohlklang musst du einige Fertigungsschritte erledigen. Die verschiedenen Instrumente bestehen aus einem maßgeschneiderten Holzgehäuse, in das du ein reges Innenleben einsetzt. Darin sind neben Boden, Luftdurchgängen und Tastatur auch die sogenannten Stimmstöcke und die Bassmechanik zu finden.
Du kannst gut zuhören
Du solltest die Metall- und Holzbearbeitung beherrschen, um die Arbeitsschritte ausführen zu können. Da du nach der Fertigung das Instrument auch stimmst, solltest du ebenfalls auch über ein gutes Gehör verfügen. Mit Hilfe dieser Eigenschaften verleihst du Akkordeon, Mundharmonika oder Melodica ihren tollen Klang. Deine Arbeit und die Ergebnisse können sich hören lassen.
Was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
Die Vergütungen in den jeweiligen Ausbildungsberufen findet ihr als Download unter
www.tarifregister.nrw.de
Ausbildungsordnung
Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf gibt es bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen. Darin sind z.B. Ausbildungsdauer, Inhalte und Prüfungsanforderungen geregelt. Die aktuellen Ausbildungsordnungen gibt es über unsere Ausbildungsberater oder über das Bundesinstitut für Berufsbildung unter
www.bibb.de
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.