Berufe A-Z - Holzbildhauer (m/w/d)
Grobe Schnitzer gehören hier genauso zum Geschäft wie feiner Holzstaub - als Holzbildhauer schnitzt du mit handwerklichem und künstlerischem Talent aus jedem Holz ein echtes Unikat.Erst durch deine Fantasie und die gekonnte Handhabung von Hobel, Kettensäge, Raspel, Feile und Spezialwerkzeugen wie Beitel und Spatel entstehen bewundernswerte Arbeiten. Du suchst das Holz aus, das sich am besten für die angeforderte Arbeit oder die Umsetzung deiner Ideen eignet. Es kommt darauf an, ob du Statuen, Reliefs, Spielgeräte, Möbelauflagen oder Holzgrabmale gestalten willst. Als Holzbildhauer arbeitest du nach eigenen Ideen und Skizzen oder nach Entwürfen der Auftraggeber.
Nichts für grobe Klötze
In diesem Beruf musst du dich ständig neuen Herausforderungen stellen - bei der eigenen schöpferischen Verwirklichung ebenso wie bei aufwändigen Restaurierungsarbeiten an kostbaren Skulpturen und anderen Aufgaben der Denkmalpflege. Es ist eben nicht alles aus demselben Holz geschnitzt.
Was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
Die Vergütungen in den jeweiligen Ausbildungsberufen findet ihr als Download unter
www.tarifregister.nrw.de
Ausbildungsordnung
Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf gibt es bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen. Darin sind z.B. Ausbildungsdauer, Inhalte und Prüfungsanforderungen geregelt. Die aktuellen Ausbildungsordnungen gibt es über unsere Ausbildungsberater oder über das Bundesinstitut für Berufsbildung unter
www.bibb.de
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.