Berufe A-Z - Kanalbauer (m/w/d)
Unter Straßen, Plätzen, Häusern und Grünanlagen liegt die Kanalisation - ein weit verzweigtes Labyrinth aus Rohren, Kanälen und Schächten. Für dieses System bist du als Kanalbauer verantwortlich.Nach Plänen stellst Du Schächte und Gräben her, legst diese trocken und sicherst sie ab. Danach baust du Rohre nach unterschiedlichen Verlegungsarten ein. So baust du Systeme vom kleinen Hausanschluss bis zum großen Abwassersammler und sorgst dafür, dass die große Menge an täglich verbrauchtem Wasser fachgerecht abgeleitet wird.
Mit dem Bau der Kanalisation ist es aber nicht getan: Sie muss auch regelmäßig gewartet und - wenn nötig - saniert werden. Du reinigst Rohrleitungen und Schächte und führst Korrosionsschutzmaßnahmen durch. Sehr kleine und somit schwer zugängliche Kanäle sanierst du mit ferngelenkten Spezialmaschinen. So bleibt die Kanalisation leistungsfähig, und das Grundwasser ist vor verschmutztem Abwasser geschützt.
Richtig anpacken im Kanalbau
Als Kanalbauer arbeitest du mit deinem Team hauptsächlich im Freien. Dabei kommen ganz unterschiedliche Geräte und Maschinen - beispielsweise Motorhammer, Bagger, Radlader oder die Planierraupe - zum Einsatz.
Wenn du also technisches Verständnis mitbringst, gerne mit modernen Maschinen arbeitest und trotzdem einen Beruf suchst, in dem du richtig anpacken kannst, dann ist Kanalbauer genau das Richtige für dich.
Was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
Die Vergütungen in den jeweiligen Ausbildungsberufen findet ihr als Download unter
www.tarifregister.nrw.de
Ausbildungsordnung
Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf gibt es bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen. Darin sind z.B. Ausbildungsdauer, Inhalte und Prüfungsanforderungen geregelt. Die aktuellen Ausbildungsordnungen gibt es über unsere Ausbildungsberater oder über das Bundesinstitut für Berufsbildung unter
www.bibb.de
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.