Berufe A-Z - Maßschneider (m/w/d)
Ob klassisch oder ausgefallen - wenn du dich für Mode interessierst, könnte der Beruf Maßschneider das Richtige für dich sein. Hier fertigst du individuelle Bekleidungsstücke statt Klamotten von der Stange und gestaltest Kleidung je nach Wunsch und Figur des Kunden. Dafür musst du nicht nur ein Talent in der Stilberatung haben, du benötigst auch hervorragende Materialkenntnisse, Geschick bei der Wahl der Stoffe und des Designs sowie ein flinkes Händchen für die perfekte Ausführung.Den unverwechselbaren Charme der Unikate erreichst du als Maßschneider sowohl mit traditionellen handwerklichen Techniken als auch mit modernen Fertigungsmethoden. Dabei kommt auch das künstlerische Arbeiten nicht zu kurz. Ob selbstständig oder im Team, immer strebst du danach, das Optimum zu erreichen und Tragekomfort mit Eleganz zu vereinen.
Ein Beruf, der nicht aus der Mode kommt
Maß- oder Änderungsschneidereien sind nur zwei von vielen Perspektiven nach deiner Ausbildung. Auch Modehäuser oder Kostümabteilungen von Theater, Film und Fernsehen setzen auf Maßschneidergesellen wie dich. Und für viele Berufe der Modebranche ist diese Ausbildung ein absolutes "Muss".
Ein stilvoller Ausbildungsberuf für alle, die Sinn für Mode und ein Gespür für Individualität haben.
Was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
Die Vergütungen in den jeweiligen Ausbildungsberufen findet ihr als Download unter
www.tarifregister.nrw.de
Ausbildungsordnung
Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf gibt es bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen. Darin sind z.B. Ausbildungsdauer, Inhalte und Prüfungsanforderungen geregelt. Die aktuellen Ausbildungsordnungen gibt es über unsere Ausbildungsberater oder über das Bundesinstitut für Berufsbildung unter
www.bibb.de
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.