Berufe A-Z - Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker (m/w/d)
Rauf, runter, rauf, runter, rauf - Tag für Tag muss ein Rollladen funktionieren und Schutz vor neugierigen Blicken bieten. Aber auch Hitze, Kälte und Lärm erteilen Jalousien regelmäßig Hausverbot. Als Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker stehen für dich Energiesparen und Sicherheit im Vordergrund - gestalterisches Talent solltest du aber auch mitbringen.In der Werkstatt stellst du mit Kollegen die Rollläden, Jalousien und Markisen her. Für Industriehallen darf es auch ruhig ein bisschen mehr sein: Die Herstellung großformatiger Rolltore, Roll- und Scherengitter gehört hier zum täglichen Geschäft. In diesem Beruf bist du also nicht nur ein Holzwurm, du verarbeitest auch Aluminium, Stahl und Kunststoffe nach vorgegebenen Plänen, teilweise von Hand oder mit Hilfe von Spezialmaschinen.
Für die Zukunft gar nicht schief gewickelt
Auf Montage geht es von einem Ort zum anderen. Du montierst mit deinem Team die oft mit Elektroantrieb ausgestatteten Anlagen in Neubauten oder renovierungsbedürftigen Altbauten. So können alle Bewohner bei Bedarf die Schotten dicht machen. Für dich sind mit diesem Beruf die Fenster und Türen zum Erfolg allerdings weit geöffnet.
Was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
Die Vergütungen in den jeweiligen Ausbildungsberufen findet ihr als Download unter
www.tarifregister.nrw.de
Ausbildungsordnung
Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf gibt es bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen. Darin sind z.B. Ausbildungsdauer, Inhalte und Prüfungsanforderungen geregelt. Die aktuellen Ausbildungsordnungen gibt es über unsere Ausbildungsberater oder über das Bundesinstitut für Berufsbildung unter
www.bibb.de
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.