Berufe A-Z - Silberschmied (m/w/d)
Du bist deines eigenen Glückes Schmied - und Silber ist dein Werkstoff. Dieses Motto gilt, wenn du den Beruf als Silberschmied ergreifst.Silber ist ein besonderes Material. Das Metall glänzt edel und wertvoll. Nicht ohne Grund heißt es im Sprichwort, dass man etwas auf dem Silbertablett serviert bekommt. Die Redensart deutet an, dass aus diesem Werkstoff Größeres geschmiedet wird, zum Beispiel sakrale Gegenstände wie Kelche und Monstranzen oder Tabletts, Kannen, Teller und vieles mehr.
Hammer, Amboss und Feingefühl
Die Gegenstände sind selten massiv aus Silber, Kupfer und Messing. Auch andere Werkstoffe werden von dir in der Silberschmiede in Form gebracht und versilbert. Hammer, Amboss und Blechschere sind die gebräuchlichsten Werkzeuge, die dabei zum Einsatz kommen. Das hört sich zwar grob an, aber trotzdem ist dein Feingefühl nötig - vor allem, wenn Werkstücke mit Edelsteinen besetzt werden. Als Silberschmied kannst du deine Kreativität nicht nur beim Entwerfen und bei der Fertigung entfalten. Sondern auch Restaurierungs- und Reparaturarbeiten bringen interessante Aufgaben mit sich.
Was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
42 Monate
Ausbildungsvergütung
Die Vergütungen in den jeweiligen Ausbildungsberufen findet ihr als Download unter
www.tarifregister.nrw.de
Ausbildungsordnung
Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf gibt es bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen. Darin sind z.B. Ausbildungsdauer, Inhalte und Prüfungsanforderungen geregelt. Die aktuellen Ausbildungsordnungen gibt es über unsere Ausbildungsberater oder über das Bundesinstitut für Berufsbildung unter
www.bibb.de
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.