Berufe A-Z - Verfahrenstechnologe in der Mühlen- und Getreidewirtschaft (m/w/d)
Einem bekannten Lied zufolge ist ja angeblich das Wandern des Müllers Lust. In Wirklichkeit bereitet dir aber in diesem Beruf vor allem die moderne Technik zur Mehlherstellung große Freude. Als Produktions- und Verfahrenstechnologe in der Mühlen- und Futtermittelwirtschaft - so die volle Berufsbezeichnung - ist es deine Aufgabe, aus Getreide fachgerecht die jeweils passenden Mehle für Brot und Backwaren, Soßen, Fertig- und Babynahrung sowie Futtermittel herzustellen.
Hightech für Naturprodukte
Du verbindest heutzutage handwerkliche Tradition mit Spitzentechnologie. Denn bis zum Endprodukt Mehl braucht es eine Menge Technik und Know-how. Produktqualität und -Sicherheit stehen dabei immer im Vordergrund. Daher nehmen die Laborarbeit und IT-basierte Prozesse bei deiner Arbeit auch einen großen Raum ein. Schon bei der Anlieferung des Getreides prüfst du es im Labor unter anderem auf Feuchtigkeit, Eiweißgehalt und Stärkeeigenschaften. Die eigentliche Produktion läuft dann computergesteuert und fast automatisch ab. Daher ist die Bedienung und Wartung solcher Steuerungsanlagen ein wesentlicher Aspekt deiner Ausbildung.
Ausbildung - und dann?
Als Müller bist du sehr gefragt: in Lebensmittel verarbeitenden Gewerben genauso wie im Maschinenbau.
Was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
Die Vergütungen in den jeweiligen Ausbildungsberufen findet ihr als Download unter
www.tarifregister.nrw.de
Ausbildungsordnung
Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf gibt es bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen. Darin sind z.B. Ausbildungsdauer, Inhalte und Prüfungsanforderungen geregelt. Die aktuellen Ausbildungsordnungen gibt es über unsere Ausbildungsberater oder über das Bundesinstitut für Berufsbildung unter
www.bibb.de
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.