Berufe A-Z - Weintechnologe (m/w/d)
Seit 5000 Jahren ist Wein aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken. Gleichzeitig haben sich die Anforderungen beim Weinausbau in den letzten 10 Jahren enorm verändert.Modernste Technik hat Einzug in die Weinkeller der ganzen Welt gehalten und auch Du wirst schnell sehen, dass die Herstellung von Wein überaus abwechslungsreich und interessant ist. In kaum einem anderen Beruf triffst Du auf so viel Tradition gepaart mit neuester Technik.
Von der Lese bis zur Reife
Als Weintechnologe trägst Du ab der Weinlese die Verantwortung über die Weintrauben. Du überwachst und übernimmst die Arbeiten von der Traubenannahme über das Pressen der Trauben bis zur späteren Gärung und Reife. Die Ausbaustufen des Jungweines, die Abfüllung, der Versand und Teilbereiche der Vermarktung gehören ebenfalls zu deinem Aufgabengebiet. Die Bedienung aller Maschinen im Fertigungsprozess, die Verkostung der Weine sowie Laboruntersuchungen sind ebenso Ausbildungsziele wie die Herstellung von weinhaltigen Getränken wie Sekt, Glühwein, Perlwein oder Traubensaft.
Im Wein liegt die Vielfalt.
Eine gute Weinqualität zu erzeugen, ist eines der höchsten Ziele des Weintechnologen. Ein weltweiter Einsatz in diesem Beruf ist genauso möglich wie die Fortbildung zum Meister, Techniker oder ein Studium. Ein Handwerk mit Tradition, dem die Zukunft gehört!
Was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
Die Vergütungen in den jeweiligen Ausbildungsberufen findet ihr als Download unter
www.tarifregister.nrw.de
Ausbildungsordnung
Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf gibt es bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen. Darin sind z.B. Ausbildungsdauer, Inhalte und Prüfungsanforderungen geregelt. Die aktuellen Ausbildungsordnungen gibt es über unsere Ausbildungsberater oder über das Bundesinstitut für Berufsbildung unter
www.bibb.de
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.