Berufe A-Z - Zimmerer (m/w/d)
Vorm Kopf sollte er das berühmte Brett nicht haben, ansonsten darf der Zimmerer aber gerne ein Faible für Hölzernes besitzen. Sollte er sogar, denn Tag für Tag arbeitet er mit dem nachwachsenden Baustoff und schafft anspruchsvolle Holzkonstruktionen für behagliche Wohnhäuser, Kindergärten oder Schulen. Aber auch bei Sanierungen von alten Fachwerkhäusern, Umbauten und Modernisierungsmaßnahmen oder bei Ingenieurbauwerken, wie zum Beispiel Brücken, sind seine Fähigkeiten und Fertigkeiten gefragt.Der Neubau hochmoderner Holzhäuser, die alle Bauherrenwünsche nach zukunftsorientiertem Wohnen erfüllen, ist nur einer von vielen Tätigkeitsbereichen des Zimmerers. Auch widmet er sich dem Dachgeschossausbau, der Verbesserung der Wärmedämmung im Fassaden-, Wand- und Dachbereich, dem Einbau von Solar- und Fotovoltaikanlagen sowie der Eindeckung von Dächern.
Computersoftware und Holzhardware
Aus welchem Holz solltest du geschnitzt sein, wenn du diesen Beruf ergreifen willst? Zimmerer müssen bei komplizierten Bauplänen durchblicken und sich die Zeichnungen räumlich vorstellen können. Längst Einzug gehalten haben in die Holzbaubetriebe der Computer für die Arbeitsvorbereitung und zur Erstellung technischer Zeichnungen sowie CNC-gesteuerte Abbundmaschinen für die Fertigung der Bauteile. Der Umgang mit dieser Technik ist heute Stand der Ausbildung und ein Muss bei der Abwicklung von Holzbauaufträgen. Aber auch Handarbeit ist nach wie vor gefordert - bis alles genau passt. Zimmerer ist eben ein moderner Beruf mit uralter Tradition.
Was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
Die Vergütungen in den jeweiligen Ausbildungsberufen findet ihr als Download unter
www.tarifregister.nrw.de
Ausbildungsordnung
Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf gibt es bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen. Darin sind z.B. Ausbildungsdauer, Inhalte und Prüfungsanforderungen geregelt. Die aktuellen Ausbildungsordnungen gibt es über unsere Ausbildungsberater oder über das Bundesinstitut für Berufsbildung unter
www.bibb.de
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.